Redaktionsstatut
1.
- Der Treenespiegel ist das nichtamtliche Mitteilungsblatt der Gemeinden des Amtes Oeversee und dient der Publikation von Artikeln und Veranstaltungen aus und in den Gemeinden. Der Treenespiegel ist nicht Teil der Meinungspresse. Er ist daher von unsachlichen Auseinandersetzungen örtlicher Interessengruppen sowie von einer über den örtlichen Bezug hinausgehenden Berichterstattung freizuhalten. Ein örtlicher Bezug ist gegeben, wenn sich ein Beitrag auf ein örtliches Ereignis bezieht, wenn Interessen der Einwohner und Einwohnerinnen des Amtsgebiets unmittelbar betroffen sind, oder wenn Personen und Institutionen aus dem Amt Oeversee beteiligt sind.
- Amtliche Mitteilungen der Gemeinden und des Amtes Oeversee werden im Mitteilungsblatt des Amt Oeversee veröffentlicht. Dieses wird wöchentlich herausgegeben und kann unter https://www.amtoeversee.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.
- Der Treenespiegel bietet Vereinen und Verbänden im Amtsgebiet Oeversee eine Plattform zur Veröffentlichung von Berichten und ist eine Werbemöglichkeit für Gewerbe und Betriebe im Amtsgebiet.
- Herausgeber ist das Amt Oeversee, Tornschauer Str. 3-5, 24963 Tarp. Die Redaktion besteht aus je einer/m Ehrenamtlichen für jede Amtsgemeinde, sowie jeweils einer/m Ehrenamtlichen für die gemeindeübergreifenden Ressorts Jugend und Kirche. Verantwortlich für Satz, Gestaltung und Anzeigenschaltung ist JORLUM Werbung, Hauptstraße 34, 24992 Jörl. Verantwortlich für den Inhalt der Artikel sind jeweils die Verfasser selbst.
2.
- Der Treenespiegel erscheint monatlich.
- Der Redaktionsschluss wird jeweils im Vormonat im redaktionellen Teil des Treenespiegel bekannt gegeben. Ist nichts angegeben, zählt der 10. des Vormonats. Zu spät eingehende Manuskripte werden nicht berücksichtigt und müssen erneut für den Folgemonat zugeschickt werden, wenn weiterhin eine Veröffentlichung gewünscht ist.
- Die Gestaltung des Treenespiegels obliegt JORLUM WerbungDer Treenespiegel wird kostenfrei allen Haushalten im Amt Oeversee zur Verfügung gestellt. Die Zustellung, an alle Haushalte die postalische Werbung erlauben, erfolgt in der Regel im Laufe der Erscheinungswoche durch die Post. Ein Anspruch auf Zustellung besteht nicht. Der Treenespiegel wird ebenfalls als Download auf der Internetseite www.treenespiegel.de zur Verfügung gestellt.
3. Der Treenespiegel gliedert sich in einen nichtamtlichen, redaktionellen und Anzeigenteil.
Zu veröffentlichende Beitrage sind als lesbare Datei per Mail an amt@treenespiegel.de zu senden.
- Bei Bildern muss die Angabe des Bildautors (z.B. „Foto: Max Mustermann"; „Foto: Verein xyz") mitgeteilt werden. Die Bilder sollten immer in Originalgröße eingereicht werden (Bildauflösung). Bei der Veröffentlichung von Fotos/Bildern sind Urheberrechte, das Recht am eigenen Bild etc. zu beachten. Vor Einreichung der Bilder hat sich die/der Verantwortliche zu vergewissern, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Veröffentlichung im Treenespiegel vorliegen. Das Amt übernimmt bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu Bildrechten keine Haftung. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung von Text- und/oder Bildbeiträgen besteht nicht. Für die Rückgabe von Bilder wird keine Garantie übernommen.
- Im Treenespiegel werden aufgenommen:
- Nichtamtliche Mitteilungen des Amtes von allgemeinem Interesse
- Veröffentlichungen von Vereinen, Verbänden, Schulen, Kindertagesstätten und Kirchen, sofern diese im öffentlichen Interesse liegen.
- Veranstaltungshinweise der örtlichen Vereine und Organisationen im Rahmen eines vertretbaren Umfanges.
- Redaktionelle Beiträge zu besonderen Jubiläen von Privatpersonen im vertretbaren Umfang.
- Geschäfts- und Privatanzeigen. Diese sind grundsätzlich bei Jorlum Werbung einzureichen, derartige Anzeigen sind kostenpflichtig. Dies gilt auch für redaktionell bearbeitete Anzeigen unter „Aus der Geschäftswelt". Die Kosten sind vom jeweiligen Einreicher der Anzeige gegenüber Jorlum Werbung zu erstatten.
- Grundsätzlich nicht veröffentlicht werden:
- Leserbriefe
- Anonyme Beiträge
- Wahlwerbung
- Beiträge, die
- die Ehre einzelner Personen oder Personengruppen angreifen,
- gegen gesetzliche Vorschriften oder gute Sitten verstoßen,
- die Auseinandersetzungen örtlicher Gruppen, Einzelpersonen oder Vereinigungen zum Inhalt haben,
- vom Umfang und der Häufigkeit der kostenlosen Veröffentlichung ein normales Maß übersteigen
- Die Berichte sind sachlich und informativ zu halten. Die maximale Länge der Texte soll 350 Wörter bei Berichten mit Bild (450 Wörter bei Berichten ohne Bild) nicht überschreiten. Die Redaktion behält sich vor, bei Überschreitung der Textlänge zu kürzen bzw. Berichte wegen ihres Inhalts, ihres Stils oder ihrer Schreibart nur auszugsweise abzudrucken oder - ohne Benachrichtigung des Einsenders - nicht zu veröffentlichen.
- Eine Wiederholung von Einladungen, Berichten oder Mitteilungen ist nur in Ausnahmen möglich und ist immer mit der Redaktion abzustimmen. Berichte in Fortsetzung werden nur in Ausnahmefällen veröffentlicht und sind vorher bei der Redaktion anzumelden.
- Regelmäßige Veranstaltungsankündigungen werden nur im geringen Umfang mit Angabe von Zeit, Ort, Kosten und Kurzbeschreibung veröffentlicht. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
- Anmeldeformulare, Reiseausschreibungen, Nachrufe, Danksagungen an Firmen oder Einzelpersonen, Werbung für Musikgruppen, Kapellen oder Personen, Glückwünsche an Vereinsmitglieder oder Mitbürger etc. können nur in Form bezahlter Anzeigen veröffentlicht werden. Das Presse- und Wettbewerbsrecht sind zu beachten.
Das Redaktionsstatut tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Tarp, 03.06.2021